Wer ein Bauvorhaben plant oder realisiert, hofft auf reibungslose Abläufe und ein mangelfreies Ergebnis. Eine Hoffnung, die nicht selten entäuscht wird. Dann ist es wichtig, die eigenen rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und durchzusetzen. Wir beraten und vertreten sie bei allen Fragen des privaten Baurechts, insbesondere
- Vertragsgestaltung und baubegleitende Rechtsberatung
- Unterstützung bei der Abwicklung der Bauverträge
- Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsrechten und Schadensersatzansprüchen bei Baumängeln und Bauablaufverzögerungen
- Beweissicherung
- Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnansprüchen
- Durchsetzung oder Abwehr von Architektenhonorarforderungen / Prozessführung