Neben unserer Tätigkeit im individuellen Arbeitsrecht verfügen wir seit vielen Jahren über praktische Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Personalvertretungen, Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten.
Hierbei zählen zu unseren Kernkompetenzen:
- die Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten im Beschlussverfahren
- die Verhandlung und Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- die Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- die Vertretung in der Einigungsstelle
- die Beratung und Vertretung bei Betriebsübergängen
Wir bieten Betriebs- und Personalräten Inhouse-Schulungen im Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht an.