Die ROHRBACH RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB berät und unterstützt zudem Einzelpersonen und Organisationen in Fragen des Vereins- und Verbandsrechts, des Stiftungsrecht und des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts. Insbesondere begleiten und beraten wir Sie kompetent bei der Gründung eines Vereins oder einer Stiftung sowie bei der Gestaltung oder Überarbeitung von Satzungen und Geschäftsordnungen.
Zu unseren Beratungsschwerpunkten zählen:
- die Gründung eines gemeinnützigen Vereins
- die Gründung und Verwaltung einer rechtsfähigen Stiftung
- die Gestaltung sowie die Überprüfung und Überarbeitung von Satzungen und Geschäftsordnungen
- die Beratung von gemeinnützigen Stiftungen, Vereinen und Verbänden in Fragen des Stiftungs-, Verbands- und Vereinsrechts sowie des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, aber auch in Fragen des vereins-/verbandsspezifischen Arbeitsrechts.