Geboren 1966 in Köln studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Nach dem Referendariat am Landgericht München und dem 2. Juristischen Staatsexamen begann er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei Eberth & Kollegen in München. 1998 gründete er die Kanzlei ROHRBACH in Köln und ist seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Sebastian Rohrbach ist Sprecher des Ausschusses für Arbeitsrecht des Kölner Anwaltvereins.
Kernkompetenzen
- Vertretung und Beratung von Betriebsräten und Personalräten im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere bei:
- der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Dienst- oder Betriebsvereinbarungen in allen Bereichen der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungs- und dem Personalvertretungsrecht
- der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Durchsetzung von Regelungsstreitigkeiten in der Einigungsstelle und Vertretung des Betriebsrates als Beisitzer
- Vertretung und Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie leitenden Angestellten und anderen Führungskräften in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts.